Kein Versicherer, kein AufkäuferRechtsgrundlage: § 5a VVG a.F. · Az. IV ZR 5/19

Prüfbericht statt Versprechen

Was Ihr Versicherer Ihnen zahlt — und was Ihnen zusteht — sind oft zwei Zahlen.

Millionen Kapitallebensversicherungen aus den Jahren 1994–2007 wurden fehlerhaft belehrt und zu niedrig abgerechnet. Wir prüfen Ihren Vertrag kostenlos nach dokumentierter Methodik — und belegen jedes Ergebnis.

1 In dokumentierten außergerichtlichen Vergleichen: 23–77 % Mehrerlös auf den ursprünglichen Rückkaufswert. Echte Kundenfälle, anonymisiert · Einzelfallergebnisse, keine Garantie.

Beweisarchiv · Akte 06/12Anonymisiert
Geprüft · Vergleich angenommenAnonymisiertes Versicherer-Schreiben aus dem Beweisarchiv, Akte 06 von 12
Erzielter Mehrerlös1+50,45 %

23–77%

Mehrerlös in der Kernbandbreite der dokumentierten Vergleiche

Quelle: Beweisarchiv, Akten 01–09

1994–2007

Betroffene Vertragsjahre im sogenannten Policenmodell

§ 5a VVG a.F.

0 €

Kosten der Prüfung — Vergütung im Erfolgsfall durch den Abwicklungspartner

Transparenz-Grundsatz ii

100%

der gezeigten Fälle außergerichtlich abgeschlossen

Quelle: Beweisarchiv, 12/12

Lieber ansehen statt lesen?

Das Prinzip —in 80 Sekunden erklärt.

Echte Kundenfälle, anonymisiert · Einzelfallergebnisse, keine Garantie

Älteres Paar geht Hand in Hand

Worum es wirklich geht

Sie haben Jahrzehnte eingezahlt.Jetzt zählt, was Ihnen davon zusteht.

01 — Das Problem

Bei der Abrechnung bliebGeld beim Versicherer.

Das ist keine Vermutung, sondern dokumentierte Praxis: In zwölf uns vorliegenden Fällen zahlten Versicherer nach einer Nachverhandlung erheblich mehr, als sie zunächst abgerechnet hatten.

Ein Mann prüft handschriftlich eine Abrechnung
Jede Abrechnung verdient einen zweiten Blick. (Symbolbild)
  1. i

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

    Millionen Verträge zwischen 1994 und 2007 wurden im sogenannten Policenmodell (§ 5a VVG a.F.) abgeschlossen. War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Vertrag noch heute rückabgewickelt werden — das hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt.

  2. ii

    Der Rückkaufswert ist nicht der Wert Ihres Vertrags

    Bei Kündigung oder Auszahlung erhalten Sie den Rückkaufswert. Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Stornoabzüge sind darin bereits einbehalten — oft ein erheblicher Teil Ihrer Beiträge.

  3. iii

    Erwirtschaftete Erträge tauchen nirgends auf

    Der Versicherer hat mit Ihren Beiträgen über Jahrzehnte gewirtschaftet. Bei einer Rückabwicklung sind diese sogenannten Nutzungen herauszugeben — in keiner Standmitteilung werden sie ausgewiesen.

  4. iv

    Auch beendete Verträge können betroffen sein

    Eine Prüfung kann sich auch dann lohnen, wenn Ihr Vertrag bereits gekündigt oder ausgezahlt wurde. Ob ein Anspruch besteht, zeigt erst der Blick in die Unterlagen.

02 — Die Rechtsgrundlage

Ein Vertrag, über dessen Widerspruchsrecht fehlerhaft belehrt wurde, kann auch Jahrzehnte nach Abschluss noch rückabgewickelt werden.

Ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 5a VVG a.F. · Az. IV ZR 5/19

Grundlage i

§ 5a VVG a.F.

Das Policenmodell: Vertragsschluss durch Übersendung der Police — mit Widerspruchsrecht, über das korrekt belehrt werden musste.

Grundlage ii

Az. IV ZR 5/19

Der Bundesgerichtshof bestätigt: Bei fehlerhafter Belehrung besteht das Widerspruchsrecht grundsätzlich fort — auch Jahrzehnte später.

Grundlage iii

1994–2007

In diesen Jahren wurde das Policenmodell massenhaft verwendet. Einzelne betroffene Verträge stammen auch aus früheren Jahren.

03 — Der Ablauf

Vier Schritte —der erste ist ein paar Fragen.

  1. I

    Erstbewertung online

    Sie beantworten online wenige Fragen zu Ihrem Vertrag — Abschlussjahr, Gesellschaft, Status. Kostenlos und unverbindlich.

    wenige Fragen

  2. II

    Unabhängige Prüfung

    In einem kurzen Gespräch nehmen wir Ihre Police auf. Gutachter aus unserem Netzwerk prüfen Belehrung, Kosten und Verzinsung — das Ergebnis erhalten Sie als detaillierten Prüfbericht.

    kostenlos

  3. III

    Ihr Angebot im Vergleich

    Ist Ihr Vertrag betroffen, stellen wir Ihnen die Optionen vor — inklusive des Abwicklungspartners, der in Ihrem Fall das beste Ergebnis erwarten lässt. Sie vergleichen in Ruhe und entscheiden.

    unverbindlich

  4. IV

    Abwicklung & Auszahlung

    Ihr gewählter Partner übernimmt die Rückabwicklung mit dem Versicherer. Die dokumentierten Vergleichsfälle: 23 bis 77 Prozent Mehrerlös, im schnellsten Fall nach vier Wochen.¹

    dokumentiert: 4 Wochen – 41 Monate

¹ Echte Kundenfälle, anonymisiert · Einzelfallergebnisse, keine Garantie

04 — Dokumentierte Fälle

Neun Vergleiche,tatsächlich gezahlt.

Keine Hochrechnungen, keine Schätzungen: Diese Mehrerlöse stammen aus echten, außergerichtlichen Vergleichen aus der Arbeit unserer Abwicklungspartner — jeweils bezogen auf die ursprüngliche Abrechnung des Versicherers. Der Median liegt bei rund 46 %.

Die Versicherer sind uns namentlich bekannt. Auf die Nennung verzichten wir hier aus rechtlichen Gründen.

Alle dokumentierten Fälle

Register der Vergleiche

Außergerichtlich · anonymisiert

01Kapitallebensversicherung+23,47 %
02Kapitallebensversicherung+26,31 %
03Private Rentenversicherung mit Garantie+31,38 %
04Kapitallebensversicherung+31,47 %
05Fondsgebundene Lebensversicherung+41,90 %
06Kapitallebensversicherung+50,45 %
07Kapitallebensversicherung+74,13 %
08Fondsgebundene Rentenversicherung+76,24 %
09Fondsgebundene Lebensversicherung+77,20 %

Median über alle neun Fälle

rund 46 % Mehrerlös

Drei weitere dokumentierte Fälle erreichten Mehrerlöse von bis zu 292 % — außergewöhnliche Einzelfälle, die wir bewusst nicht als Maßstab anlegen.

Echte Kundenfälle, anonymisiert · Einzelfallergebnisse, keine Garantie

05 — Ihre Möglichkeiten

Was tun mit einemAltvertrag?

Zum Vergleichen seitlich wischen

KriteriumNichts tunKündigenSelbst klagenPrüfung über Mehranspruch
Was Sie erhaltenAblaufleistung bzw. RückkaufswertRückkaufswert, oft mit hohem VerlustUngewiss, abhängig vom VerfahrenDas passende Angebot aus mehreren geprüften Optionen
Ihre KostenKeineKeine, aber einbehaltene Kosten sind verlorenAnwalts- und GerichtskostenPrüfung kostenlos — Konditionen des Partners vorab schriftlich
Ihr AufwandKeinerGeringHoch, über JahreWenige Fragen und ein kurzes Gespräch
Ihr RisikoAnsprüche bleiben ungeprüftAnsprüche können verloren gehenVolles Prozessrisiko bei IhnenKeines in der Prüfphase — Sie entscheiden über jedes Angebot

06 — Unsere Grundsätze

Woran Sie unsmessen können.

i

Wir stehen auf Ihrer Seite

Mehranspruch gehört zu keinem Versicherer und zu keinem einzelnen Aufkäufer. Wir arbeiten mit mehreren unabhängigen Gutachtern und Abwicklungspartnern — und schlagen Ihnen den Weg vor, der Ihnen am meisten bringt.

ii

Keine Kosten in der Prüfphase

Erstbewertung und Prüfung Ihres Vertrags sind kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich für das Angebot eines Partners entscheiden — dessen Konditionen liegen Ihnen vorher schriftlich vor.

iii

Keine Versprechen ohne Beleg

Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus einem dokumentierten, anonymisierten Fall. Und wir sagen dazu, was dazugehört: Einzelfallergebnisse sind keine Garantie für Ihren Vertrag.

iv

Ihre Daten bleiben Ihre Daten

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich für die Prüfung und Vermittlung Ihres Falls — DSGVO-konform, ohne Verkauf an Dritte, ohne Werbeanrufe. Sie können jederzeit widersprechen.

07 — Häufige Fragen

Gut zu wissen,bevor Sie prüfen lassen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns — wir antworten persönlich, nicht automatisiert.

Alle Fragen & Antworten

Die Erstbewertung und die anschließende Prüfung Ihres Vertrags sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich für das Angebot eines Abwicklungspartners entscheiden — dessen Konditionen liegen Ihnen vorher schriftlich vor.

Mehranspruch ist eine unabhängige Prüf- und Vermittlungsplattform. Wir sind an keinem Versicherer beteiligt und gehören zu keinem einzelnen Aufkäufer. Für die Prüfung und Abwicklung arbeiten wir mit einem Netzwerk aus unabhängigen Gutachtern, Aktuaren und spezialisierten Abwicklungspartnern zusammen — und suchen daraus das Angebot aus, das in Ihrem Fall am meisten herausholt.

Transparent gesagt: Wenn ein Abwicklungspartner Ihren Fall übernimmt, erhalten wir von diesem Partner eine Vergütung — nicht von Ihnen. Die Prüfung bleibt für Sie kostenlos, und am Angebot des Partners ändert unsere Vergütung nichts.

Vor allem Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden — in diesen Jahren wurde das sogenannte Policenmodell verwendet. Im Einzelfall können auch ältere Verträge betroffen sein.

Möglicherweise ja. Die Rückabwicklung setzt nicht voraus, dass der Vertrag noch läuft. Ob im konkreten Fall noch Ansprüche bestehen, lässt sich erst nach einem Blick in die Unterlagen sagen — genau dafür ist die kostenlose Prüfung da.

Auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 5a VVG a.F. (u. a. Az. IV ZR 5/19): Wurde beim Vertragsschluss im Policenmodell fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt, kann der Vertrag auch Jahrzehnte später noch rückabgewickelt werden. Der Versicherer muss dann mehr herausgeben als den Rückkaufswert — insbesondere auch die mit Ihren Beiträgen erwirtschafteten Erträge.

Kostenlose Erstprüfung

Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen,bevor Sie ihn abschreiben.

Wenige Fragen online, dann prüfen Gutachter Ihre Police in einem kurzen Gespräch. Sie erfahren, ob Ihr Vertrag die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung erfüllt — kostenlos und unverbindlich.

Lieber erst Fragen stellen? Schreiben Sie uns — wir antworten persönlich.

MehranspruchUnabhängige Policenprüfung

Unabhängige, kostenlose Erstprüfung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung (§ 5a VVG a.F.). Gemeinsam mit unabhängigen Gutachtern und spezialisierten Abwicklungspartnern prüfen, vergleichen und vermitteln wir den Weg zum bestmöglichen Erlös aus Ihrem Vertrag.

Kontakt

[email protected]

Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.

Quellen: Beweisarchiv, Akten 01–12 · Rechtsgrundlage § 5a VVG a.F., Bundesgerichtshof Az. IV ZR 5/19

Die Inhalte dieser Website stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Alle dargestellten Ergebnisse beruhen auf echten, anonymisierten Kundenfällen: Echte Kundenfälle, anonymisiert · Einzelfallergebnisse, keine Garantie. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab und wird erst nach Prüfung der Vertragsunterlagen erkennbar. Mehranspruch ist kein Versicherer und kein Aufkäufer; die Abwicklung erfolgt durch unabhängige Partner.

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