Kein Versicherer, kein AufkäuferRechtsgrundlage: § 5a VVG a.F. · Az. IV ZR 5/19

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Quellen: Beweisarchiv, Akten 01–12 · Rechtsgrundlage § 5a VVG a.F., Bundesgerichtshof Az. IV ZR 5/19

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