Wenn ein Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag nicht mehr passt, gibt es mehr als nur die Kündigung. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom einzelnen Vertrag ab — hier ein nüchterner Überblick.
Kündigung
Die Kündigung ist der schnellste, aber oft teuerste Weg. Sie erhalten den Rückkaufswert mit allen Abzügen. Bereits erbrachte Kosten sind damit endgültig verloren.
Verkauf der Police (Zweitmarkt)
Beim Verkauf auf dem Zweitmarkt kauft ein spezialisierter Anbieter Ihren Vertrag an, oft zu einem Preis leicht über dem Rückkaufswert. Der Vertrag läuft dann beim Aufkäufer weiter. Dieser Weg ist schnell, schöpft aber das Potenzial einer fehlerhaften Belehrung nicht aus.
Widerruf / Rückabwicklung
War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann die Rückabwicklung den höchsten Ertrag bringen, weil zusätzlich die gezogenen Nutzungen herauszugeben sind. Sie erfordert eine juristische Prüfung des Vertrags und kann länger dauern.
Welcher dieser Wege — oder welche Kombination — in Ihrem Fall am meisten herausholt, klärt die kostenlose Erstprüfung. Wir gleichen Ihren Vertrag mit den Voraussetzungen ab und stellen Ihnen die passende Option samt Abwicklungspartner vor.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, hängt vom einzelnen Vertrag ab.