Kein Versicherer, kein AufkäuferRechtsgrundlage: § 5a VVG a.F. · Az. IV ZR 5/19

Ratgeber · Entscheidung

Kündigen, verkaufen oder widerrufen? Die Optionen im Vergleich

Alle Ratgeber-Beiträge
Redaktion MehranspruchStand: 7 Min. Lesezeit

Wenn ein Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag nicht mehr passt, gibt es mehr als nur die Kündigung. Welcher Weg der richtige ist, hängt vom einzelnen Vertrag ab — hier ein nüchterner Überblick.

Kündigung

Die Kündigung ist der schnellste, aber oft teuerste Weg. Sie erhalten den Rückkaufswert mit allen Abzügen. Bereits erbrachte Kosten sind damit endgültig verloren. Warum der Rückkaufswert so niedrig ausfällt, erklärt der Beitrag Rückkaufswert verstehen.

Verkauf der Police (Zweitmarkt)

Beim Verkauf auf dem Zweitmarkt kauft ein spezialisierter Anbieter Ihren Vertrag an, oft zu einem Preis leicht über dem Rückkaufswert. Der Vertrag läuft dann beim Aufkäufer weiter. Dieser Weg ist schnell, schöpft aber das Potenzial einer fehlerhaften Belehrung nicht aus.

Widerruf / Rückabwicklung

War die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann die Rückabwicklung den höchsten Ertrag bringen, weil zusätzlich die gezogenen Nutzungen herauszugeben sind. Sie erfordert eine juristische Prüfung des Vertrags und kann länger dauern. Die Grundlagen dazu erklärt der Ratgeber zum Widerruf der Lebensversicherung.

Welcher dieser Wege — oder welche Kombination — in Ihrem Fall am meisten herausholt, klärt die kostenlose Erstprüfung. Wir gleichen Ihren Vertrag mit den Voraussetzungen ab und stellen Ihnen die passende Option samt Abwicklungspartner vor.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, hängt vom einzelnen Vertrag ab.

Lassen Sie Ihren Vertrag kostenlos prüfen.

Wenige Fragen online, ein kurzes Gespräch zur Police — und Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht. Kostenlos und unverbindlich.

MehranspruchUnabhängige Policenprüfung

Unabhängige, kostenlose Erstprüfung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung (§ 5a VVG a.F.). Gemeinsam mit unabhängigen Gutachtern und spezialisierten Abwicklungspartnern prüfen, vergleichen und vermitteln wir den Weg zum bestmöglichen Erlös aus Ihrem Vertrag.

Kontakt

[email protected]

Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.

Quellen: Beweisarchiv, Akten 01–12 · Rechtsgrundlage § 5a VVG a.F., Bundesgerichtshof Az. IV ZR 5/19

Die Inhalte dieser Website stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Alle dargestellten Ergebnisse beruhen auf echten, anonymisierten Kundenfällen: Echte Kundenfälle, anonymisiert · Einzelfallergebnisse, keine Garantie. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab und wird erst nach Prüfung der Vertragsunterlagen erkennbar. Mehranspruch ist kein Versicherer und kein Aufkäufer; die Abwicklung erfolgt durch unabhängige Partner.

© 2026 mehranspruch · mehranspruch.de — ein Projekt der Infinity Media GmbH, Basel