Kein Versicherer, kein AufkäuferRechtsgrundlage: § 5a VVG a.F. · Az. IV ZR 5/19

Das Beweisarchiv

Keine Versprechen.Echte Belege.

Zwölf außergerichtliche Vergleiche — jeder belegt durch das geschwärzte Original-Schreiben des Versicherers. Klicken Sie eine Akte an und sehen Sie das echte Dokument. Nichts davon ist nachgestellt.

12

dokumentierte Vergleiche

23–77 %

Mehrerlös in der Kernbandbreite

rund 46 %

Median über alle Fälle

4 Wochen

schnellster dokumentierter Fall

Neun Vergleiche der Kernbandbreite

Jede Akte ist einechtes Versicherer-Schreiben.

Alle Belege als PDF

Echte Kundenfälle, anonymisiert · Einzelfallergebnisse, keine Garantie

Die Ausnahmen

Und dann gibt es Fälle, die alles sprengen.

Diese drei Vergleiche liegen weit über dem Üblichen. Wir zeigen sie der Vollständigkeit halber — aber ausdrücklich als seltene Ausnahmen, nicht als Erwartung. Setzen Sie sie bitte nicht als Maßstab für Ihren Vertrag an.

Echte Versicherer-Schreiben

Jede Zahl stammt aus dem Original-Abrechnungsschreiben des Versicherers — nicht aus einer Schätzung.

Vollständig anonymisiert

Namen, Aktenzeichen und Anschriften sind geschwärzt. Was bleibt, sind die belegten Ergebnisse.

Außergerichtlich erzielt

Alle hier gezeigten Vergleiche wurden ohne Gerichtsverfahren erreicht — durch unsere Abwicklungspartner.

Die Original-Schreiben der Versicherer liegen uns vollständig vor und können jederzeit im Original eingesehen werden. Aus rechtlichen Gründen sind die Versicherernamen in der Online-Darstellung zurückhaltend behandelt.

Ob Ihr Vertrag dazugehört, zeigt die kostenlose Prüfung.

Wenige Fragen online, ein kurzes Gespräch zur Police — und Sie erhalten einen detaillierten Prüfbericht. Kostenlos und unverbindlich.

MehranspruchUnabhängige Policenprüfung

Unabhängige, kostenlose Erstprüfung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung (§ 5a VVG a.F.). Gemeinsam mit unabhängigen Gutachtern und spezialisierten Abwicklungspartnern prüfen, vergleichen und vermitteln wir den Weg zum bestmöglichen Erlös aus Ihrem Vertrag.

Kontakt

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Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags.

Quellen: Beweisarchiv, Akten 01–12 · Rechtsgrundlage § 5a VVG a.F., Bundesgerichtshof Az. IV ZR 5/19

Die Inhalte dieser Website stellen keine Rechts- oder Anlageberatung dar. Alle dargestellten Ergebnisse beruhen auf echten, anonymisierten Kundenfällen: Echte Kundenfälle, anonymisiert · Einzelfallergebnisse, keine Garantie. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab und wird erst nach Prüfung der Vertragsunterlagen erkennbar. Mehranspruch ist kein Versicherer und kein Aufkäufer; die Abwicklung erfolgt durch unabhängige Partner.

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