§ 5a VVG a.F. · BGH, Az. IV ZR 5/19

Ratgeber · Grundlagen

Wie viel bekommen Sie bei einer Rückabwicklung zurück? So schätzen Sie Ihren möglichen Anspruch ein

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Redaktion MehranspruchStand: 9 Min. Lesezeit

Die wohl häufigste Frage lautet: Was bringt eine Rückabwicklung konkret? Eine seriöse Antwort kann nie eine feste Summe nennen — dafür sind die Verträge zu unterschiedlich. Aber die Rechenlogik ist nachvollziehbar, und die dokumentierten Vergleichsfälle geben eine belastbare Bandbreite. Dieser Beitrag erklärt beides, damit Sie Ihren möglichen Anspruch selbst grob einordnen können.

Wie setzt sich der Anspruch zusammen?

Der Grundgedanke der Rückabwicklung ist, dass der Vertrag als von Anfang an nicht wirksam behandelt wird. Beide Seiten geben zurück, was sie erhalten haben. Für Sie bedeutet das eine einfache Grundformel, die den Unterschied zur Kündigung erklärt.

  • Plus: alle von Ihnen gezahlten Beiträge
  • Plus: die Nutzungen, die der Versicherer mit diesen Beiträgen erwirtschaftet hat
  • Minus: der Risikoanteil für den tatsächlich genossenen Versicherungsschutz
  • Minus: bereits an Sie geflossene Auszahlungen (z. B. ein früherer Rückkaufswert)

Der große Unterschied zur Kündigung sind die Nutzungen: Sie tauchen in keiner Standmitteilung auf und sind der Grund, warum der wirtschaftliche Wert eines Vertrags über dem Rückkaufswert liegen kann.

Was sind „Nutzungen" — und warum sind sie so wichtig?

Nutzungen sind die Erträge, die der Versicherer mit Ihren Beiträgen erzielt hat, während das Geld bei ihm lag. Vereinfacht gesagt: Ihr eingezahltes Kapital hat über die Jahre gearbeitet, und dieser Ertrag ist bei einer Rückabwicklung herauszugeben. Je länger der Vertrag lief und je höher die Beiträge waren, desto stärker fallen die Nutzungen ins Gewicht.

Genau hier liegt der wirtschaftliche Hebel gegenüber einer Kündigung, bei der Sie nur den um Kosten und Stornoabzug reduzierten Rückkaufswert erhalten. Die rechtliche Grundlage für die Herausgabe der Nutzungen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Rückabwicklung (u. a. Az. IV ZR 5/19).

Was zeigen die dokumentierten Fälle?

Statt Versprechen helfen echte Zahlen. In zwölf dokumentierten außergerichtlichen Vergleichen nach einer Rückabwicklung lag der zusätzlich erzielte Mehrerlös in der Kernbandbreite zwischen 23 und 77 Prozent auf den ursprünglichen Rückkaufswert; der Median lag bei rund 46 Prozent. Die Verfahren dauerten zwischen vier Wochen und 41 Monaten und wurden sämtlich außergerichtlich abgeschlossen.

Einzelne Fälle lagen deutlich höher — mit Werten von 165, 207 und sogar 292 Prozent. Das sind jedoch ausdrückliche Ausnahmen und keine Erwartungsgröße. Echte Kundenfälle, anonymisiert · Einzelfallergebnisse, keine Garantie. Die zugehörigen, geschwärzten Original-Abrechnungen finden Sie unter dokumentierte Fälle.

Wie schätzen Sie Ihren eigenen Fall grob ein?

Eine erste Orientierung gelingt mit wenigen Angaben: Wann wurde der Vertrag geschlossen, wie lange lief er, wie hoch waren die Beiträge insgesamt, und welchen Rückkaufswert hat oder hätte der Versicherer ausgezahlt? Je länger die Laufzeit und je höher die Beitragssumme, desto größer ist tendenziell das Gewicht der Nutzungen.

Diese Selbsteinschätzung ersetzt keine Prüfung, weil der tatsächliche Anspruch von der konkreten Belehrung und der individuellen Vertragsabrechnung abhängt. Sie hilft aber zu entscheiden, ob sich der nächste Schritt lohnt. Die rechtlichen Grundlagen erklärt der Ratgeber zum Widerruf der Lebensversicherung; wie sich Kündigung, Verkauf und Widerruf wirtschaftlich unterscheiden, zeigt der Beitrag Kündigen, verkaufen oder widerrufen?.

Warum ist der Rückkaufswert der falsche Maßstab?

Viele Verbraucher orientieren sich am Rückkaufswert, den der Versicherer bei einer Kündigung nennt. Für die Rückabwicklung ist dieser Wert jedoch nur eine Rechengröße auf der Minus-Seite — nämlich als bereits erhaltene oder in Aussicht gestellte Auszahlung. Er bildet gerade nicht ab, was Ihnen bei einer erfolgreichen Rückabwicklung insgesamt zusteht.

Der Grund liegt in der Systematik: Der Rückkaufswert ist bereits um Abschluss- und Verwaltungskosten sowie einen möglichen Stornoabzug gemindert. Die Rückabwicklung setzt an einem anderen Punkt an und stellt auf Beiträge plus Nutzungen ab. Warum der Rückkaufswert so niedrig ausfällt, erklärt der Beitrag Rückkaufswert verstehen.

Wie wirkt sich eine bereits erfolgte Kündigung aus?

Haben Sie den Vertrag früher bereits gekündigt und den Rückkaufswert erhalten, ist das kein Ausschlussgrund. Bei einer Rückabwicklung wird der damals ausgezahlte Betrag als bereits erhaltene Leistung gegengerechnet. Übrig bleibt die Differenz zwischen dem, was Ihnen insgesamt zusteht, und dem, was Sie damals bekommen haben.

Gerade diese Differenz kann relevant sein, weil im ursprünglichen Rückkaufswert die gezogenen Nutzungen nicht enthalten waren. Ob sich in Ihrem Fall noch etwas ergibt, hängt von der konkreten Abrechnung ab — genau das klärt die kostenlose Erstprüfung.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel

Ein rein illustratives Beispiel macht die Systematik greifbar. Die Zahlen sind frei gewählt und keine Prognose für Ihren Vertrag — sie zeigen nur, wie die Bestandteile zusammenwirken.

Vereinfachtes Rechenbeispiel — fiktive Zahlen, keine Berechnung eines realen Falls und keine Garantie.
BestandteilBeispielwert
Gezahlte Beiträge über die Laufzeit+ 40.000 €
Vom Versicherer gezogene Nutzungen+ 9.000 €
Risikoanteil (verbrauchter Schutz)− 3.000 €
Bereits erhaltene Auszahlung / Rückkaufswert− 30.000 €
Verbleibender möglicher Anspruch= 16.000 €

Im Beispiel läge das Ergebnis deutlich über dem, was eine Kündigung mit dem reinen Rückkaufswert gebracht hätte. Ob und in welcher Höhe sich in Ihrem Fall ein solcher Unterschied ergibt, hängt von den tatsächlichen Beiträgen, der Laufzeit und der konkreten Abrechnung ab. Das Beispiel ersetzt keine Prüfung.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe?

Mehrere Größen bestimmen, wie hoch ein möglicher Anspruch ausfällt. Je länger ein Vertrag lief und je höher die eingezahlten Beiträge waren, desto stärker fallen die Nutzungen ins Gewicht. Auch die Ertragslage der jeweiligen Jahre spielt eine Rolle, weil sie beeinflusst, welche Nutzungen der Versicherer erwirtschaftet hat.

Gegenläufig wirken der Risikoanteil für den genossenen Versicherungsschutz und bereits an Sie geflossene Zahlungen — etwa ein früher ausgezahlter Rückkaufswert. Deshalb lässt sich die Höhe erst nach Sichtung der konkreten Unterlagen belastbar beziffern. Wie sich das gegenüber Kündigung und Verkauf einordnet, zeigt der Beitrag Kündigen, verkaufen oder widerrufen?.

Warum es keine garantierte Summe gibt

Seriosität bedeutet, keine festen Beträge zu versprechen. Ob überhaupt ein Anspruch besteht, hängt von der Belehrung ab — und ein nur geringfügiger Belehrungsfehler kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 15.02.2023, Az. IV ZR 353/21) sogar ganz gegen die Ausübung des Rechts sprechen. Die Höhe wiederum ergibt sich erst aus der genauen Abrechnung des einzelnen Vertrags.

Deshalb steht am Ende der Selbsteinschätzung immer die individuelle Prüfung. Die kostenlose Erstprüfung beziffert den möglichen Anspruch anhand Ihrer Unterlagen — unabhängig, unverbindlich und ohne Kostenrisiko.

Häufige Fragen

Bekomme ich meine kompletten Beiträge zurück?

Nicht eins zu eins. Grundsätzlich sind die Beiträge zuzüglich der gezogenen Nutzungen herauszugeben, abzüglich des Risikoanteils für den genossenen Versicherungsschutz und bereits erhaltener Auszahlungen. Die genaue Höhe ergibt sich erst aus der Abrechnung des einzelnen Vertrags.

Was bedeutet der Wert „23 bis 77 Prozent"?

Das ist die Kernbandbreite des zusätzlichen Mehrerlöses aus zwölf dokumentierten außergerichtlichen Vergleichen, bezogen auf den ursprünglichen Rückkaufswert (Median rund 46 Prozent). Es handelt sich um Einzelfallergebnisse, keine Garantie für künftige Fälle.

Lohnt sich die Rückabwicklung auch bei einem kleinen Vertrag?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Weil die Nutzungen mit Laufzeit und Beitragshöhe steigen, kann sich auch bei mittleren Verträgen eine Prüfung lohnen. Die kostenlose Erstprüfung schafft ohne Kostenrisiko Klarheit.

Sind die Ausreißerwerte von über 200 Prozent realistisch für mich?

Nein, damit sollten Sie nicht rechnen. Werte von 165, 207 oder 292 Prozent sind dokumentierte Einzelfälle und ausdrückliche Ausnahmen, keine Erwartungsgröße. Als Orientierung dient die Kernbandbreite von 23 bis 77 Prozent (Median rund 46 Prozent). Alle Angaben sind Einzelfallergebnisse, keine Garantie.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, hängt vom einzelnen Vertrag ab.

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