Wer eine Lebensversicherung kündigt, bekommt den Rückkaufswert ausgezahlt. Viele Versicherte sind überrascht, wie niedrig dieser im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen ausfällt. Der Grund liegt in der Struktur des Vertrags - und er lässt sich nachvollziehen.

Was ist der Rückkaufswert?
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Ihnen der Versicherer auszahlt, wenn Sie einen kapitalbildenden Vertrag vor dem vereinbarten Ablauf beenden. Er ist damit das Gegenstück zur Ablaufleistung, die Sie bekämen, wenn Sie den Vertrag bis zum Ende durchhalten.
Einen Rückkaufswert haben nur Verträge, die Kapital aufbauen: klassische Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Eine reine Risikolebensversicherung bildet kein Kapital und hat deshalb auch keinen Rückkaufswert. Geförderte Verträge wie Riester oder Rürup haben zwar einen Wert, dürfen aber nicht frei ausgezahlt werden.
Der entscheidende Punkt, der in den meisten Erklärungen untergeht: Der Rückkaufswert ist eine Rechengröße des Versicherers, kein Marktpreis. Er beschreibt, was der Vertrag aus Sicht des Versicherers nach Abzug seiner Kosten noch wert ist. Was Ihr Vertrag Ihnen wert sein könnte, ist eine andere Frage.
Wie wird der Rückkaufswert berechnet?
Die gesetzliche Grundlage steht in § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes. Vereinfacht gesagt entspricht der Rückkaufswert dem sogenannten Deckungskapital, also dem Teil Ihrer Beiträge, der tatsächlich angespart und verzinst wurde, zuzüglich der bereits gutgeschriebenen Überschüsse und abzüglich eines etwaigen Stornoabzugs.
In Ihre Beiträge fließen aber nicht nur Sparanteile. Jeder Beitrag teilt sich auf in drei Teile:
- Den Sparanteil, der verzinst angelegt wird und das Deckungskapital aufbaut.
- Den Risikoanteil, mit dem der Todesfallschutz bezahlt wird. Dieser Teil ist verbraucht, sobald das Jahr vorbei ist - so wie die Prämie einer Hausratversicherung.
- Den Kostenanteil für Abschluss, Vertrieb und laufende Verwaltung.
Nur der Sparanteil landet im Deckungskapital. Deshalb kann die Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Rückkaufswert auch dann groß sein, wenn der Versicherer alles korrekt gerechnet hat.
Eine belastbare Zahl für Ihren Vertrag können Sie daraus allerdings nicht ableiten. Die Kostensätze stehen in Ihren Vertragsunterlagen und unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Tarif zu Tarif erheblich. Jeder Rückkaufswert-Rechner im Netz, der ohne Ihre Vertragsdaten eine Summe nennt, schätzt.
Was der Versicherer im Einzelnen einbehält
Fünf Posten erklären fast immer, warum der Rückkaufswert so viel niedriger liegt als die Summe der Einzahlungen. Klicken Sie auf einen Posten, um die Erklärung aufzuklappen.
Die Kosten für Abschluss und Vermittlung werden bei Altverträgen typischerweise nicht gleichmäßig über die Laufzeit verteilt, sondern vorab mit den ersten Beiträgen verrechnet. Dieses Verfahren wird Zillmerung genannt. In den ersten Vertragsjahren fließt dadurch nur ein kleiner Teil Ihrer Beiträge in den Sparanteil - entsprechend niedrig fällt ein früher Rückkaufswert aus.
Für die Verwaltung des Vertrags behält der Versicherer laufend einen Anteil ein, üblicherweise als Prozentsatz des Beitrags oder des angesammelten Kapitals. Über Jahrzehnte summiert sich dieser Anteil erheblich, ohne dass er auf der jährlichen Standmitteilung als einzelner Posten auftaucht.
Kündigen Sie vor Ablauf, darf der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen einen weiteren Abzug vornehmen. Er muss im Vertrag vereinbart, beziffert und angemessen sein. Ob der bei Ihrem Vertrag vereinbarte Stornoabzug diesen Anforderungen genügt, ist regelmäßig Streitpunkt und gehört zu den Punkten, die eine Prüfung klärt.
Ein erheblicher Teil der Überschussbeteiligung wird bei klassischen Verträgen erst bei planmäßigem Ablauf gutgeschrieben. Wer vorher kündigt, verliert diesen Anteil in der Regel ganz oder überwiegend. Im Rückkaufswert taucht er deshalb gar nicht erst auf.
Das ist der Posten, der den Rückkaufswert von einer Rückabwicklung unterscheidet. Bei einer wirksamen Rückabwicklung nach fehlerhafter Widerspruchsbelehrung muss der Versicherer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur Beiträge herausgeben, sondern auch die daraus gezogenen Nutzungen. Bei einer Kündigung bleibt dieser Teil beim Versicherer.
Qualitative Übersicht der üblichen Posten. Welche davon bei Ihrem Vertrag in welcher Höhe angefallen sind, steht in Ihren Vertragsunterlagen und lässt sich nur dort ablesen.
Warum Altverträge besonders hart getroffen sind
Bei Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 kommt ein Effekt hinzu, der als Zillmerung bezeichnet wird. Dabei werden die Abschluss- und Vertriebskosten nicht gleichmäßig über die Laufzeit verteilt, sondern vorab mit den ersten Beiträgen verrechnet.
Die Folge: In den ersten Vertragsjahren fließt kaum etwas in den Sparanteil. Wer einen solchen Vertrag nach wenigen Jahren kündigte, bekam teils deutlich weniger zurück, als er eingezahlt hatte - in frühen Jahren im Extremfall gar nichts. Der Bundesgerichtshof hat sich mehrfach mit Klauseln zur Zillmerung und zum Stornoabzug befasst und einen Teil davon für unwirksam erklärt.
Für Verträge, die ab 2008 abgeschlossen wurden, hat der Gesetzgeber nachgebessert: Die Abschlusskosten müssen seither rechnerisch auf mindestens fünf Jahre verteilt werden, woraus sich ein Mindestrückkaufswert ergibt. Für Altverträge aus dem Policenmodell gilt diese Regel nicht.
Wo finden Sie Ihren aktuellen Rückkaufswert?
Sie müssen ihn nicht schätzen, Sie können ihn nachlesen. Es gibt drei zuverlässige Quellen:
- Die jährliche Standmitteilung, die Ihr Versicherer Ihnen unaufgefordert schickt. Dort steht der zum Stichtag erreichte Rückkaufswert, meist neben der prognostizierten Ablaufleistung.
- Die Garantiewerttabelle in Ihren ursprünglichen Vertragsunterlagen. Sie weist für jedes Vertragsjahr einen garantierten Rückkaufswert aus.
- Eine formlose schriftliche Anfrage beim Versicherer. Sie haben Anspruch auf diese Auskunft, und sie ist kostenlos. Verlangen Sie dabei ausdrücklich eine Aufschlüsselung nach Deckungskapital, Überschussbeteiligung und Stornoabzug.
Ein Hinweis aus der Praxis: Fordern Sie die Auskunft an, bevor Sie kündigen, nicht danach. Eine Anfrage ist unverbindlich, eine Kündigung nicht.
Warum der Rückkaufswert nicht zeigt, was Ihr Vertrag wert ist
Der Rückkaufswert beantwortet eine eng gestellte Frage: Was zahlt der Versicherer bei vorzeitiger Beendigung nach seinen eigenen Rechenregeln aus? Er beantwortet nicht die Frage, was aus dem Vertrag insgesamt herauszuholen wäre.
Der Unterschied liegt vor allem bei den gezogenen Nutzungen. Ihr Versicherer hat mit Ihren Beiträgen über Jahrzehnte gearbeitet und damit Erträge erwirtschaftet. Bei einer Kündigung bleiben diese Erträge weitgehend beim Versicherer. Bei einer wirksamen Rückabwicklung wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung müssen sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dagegen herausgegeben werden.
Genau diese Differenz zeigt sich in den dokumentierten Vergleichsfällen unserer Abwicklungspartner. Die Balken geben an, um wie viel Prozent die tatsächlich erzielte Zahlung über dem ursprünglich abgerechneten Betrag lag.
- Vertragsart
- Kapital-Lebensversicherung
- Verfahrensdauer
- 24 Monate
- zusätzlich durchgesetzt
- 2.978,93 €
- Vertragsart
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Verfahrensdauer
- 12 Monate
- zusätzliche Erstattung
- 2.170,40 €
- Vertragsart
- Private Rentenversicherung mit Garantie
- Verfahrensdauer
- 41 Monate
- zusätzliche Erstattung
- 1.748,93 €
- Vertragsart
- Kapital-Lebensversicherung
- Verfahrensdauer
- 3 Monate
- nachgezahlt
- 10.991,23 €
- Vertragsart
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Verfahrensdauer
- 5 Monate
- Vertragsart
- Rentenversicherung
- Verfahrensdauer
- 11 Monate
- erreichte Rückerstattung
- 12.477,92 €
- Vertragsart
- Kapital-Lebensversicherung
- Verfahrensdauer
- 41 Monate
- zusätzlicher Anspruch
- 4.098,67 €
- Vertragsart
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Verfahrensdauer
- 9 Monate
- erreichte Auszahlung
- 7.894,48 €
- Vertragsart
- Fondsgebundene Lebensversicherung
- Verfahrensdauer
- 6 Wochen
- erreichte Auszahlung
- 17.717,99 €
Echte Kundenfälle, anonymisiert · Einzelfallergebnisse, keine Garantie. Dargestellt sind die neun Fälle der Kernbandbreite; drei weitere Fälle liegen deutlich höher und sind als Ausreißer ausgewiesen.
Alle Fälle sind im Beweisarchiv mit dem geschwärzten Originalschreiben des Versicherers hinterlegt. Wie sich ein solcher Anspruch zusammensetzt, erklärt der Beitrag Wie viel bekommen Sie bei einer Rückabwicklung zurück?.
Ist der Rückkaufswert steuerpflichtig?
Das hängt vor allem vom Abschlussdatum ab, und die Grenze verläuft genau am Ende des hier betrachteten Zeitraums.
Bei Verträgen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, ist die Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei - üblicherweise wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief, mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden und eine vereinbarte Mindesttodesfallsumme erreicht ist. Wer vorher kündigt, verliert diese Steuerfreiheit unter Umständen rückwirkend.
Bei Verträgen ab 2005 ist der Ertragsanteil grundsätzlich steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa zwölf Jahre Laufzeit und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr, wird nur die Hälfte des Ertrags besteuert.
Das ist eine grobe Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Gerade weil eine Kündigung die Steuerfreiheit eines Altvertrags gefährden kann, lohnt sich hier ein Gespräch mit einem Steuerberater, bevor Sie etwas unterschreiben.
Kündigen, verkaufen oder prüfen lassen?
Wenn der Rückkaufswert enttäuscht, ist die Kündigung nicht automatisch die richtige Antwort. Es gibt mehrere Wege, und sie unterscheiden sich erheblich.
Ein Verkauf auf dem Zweitmarkt bringt üblicherweise etwas mehr als der Rückkaufswert, ist aber deutlich schwieriger geworden: Mehrere Aufkäufer haben den Ankauf in den vergangenen Jahren zurückgefahren oder eingestellt, fondsgebundene Verträge werden besonders häufig abgelehnt. Eine Beitragsfreistellung hält den Vertrag am Leben, ohne dass Sie weiter einzahlen. Und bei Verträgen aus dem Policenmodell kommt die Rückabwicklung infrage.
Die Wege im direkten Vergleich stehen im Beitrag Kündigen, verkaufen oder widerrufen?.
Was Sie vor einer Kündigung klären sollten
Eine Kündigung ist endgültig, und sie ist der einzige der möglichen Wege, den Sie nicht rückgängig machen können. Diese vier Punkte sollten Sie vorher geklärt haben:
- Wann genau wurde der Vertrag abgeschlossen? Die Jahre 1994 bis 2007 sind der Zeitraum, in dem das Policenmodell angewendet wurde.
- Wie lautete die Widerspruchsbelehrung, und war sie formal korrekt? Das ist der Punkt, an dem eine Prüfung ansetzt.
- Welche steuerlichen Folgen hat eine vorzeitige Kündigung bei Ihrem Abschlussdatum?
- Brauchen Sie den Todesfallschutz noch, und bekämen Sie ihn in Ihrem Alter zu vergleichbaren Konditionen wieder?
Der Punkt, auf den es uns ankommt: Ein Widerspruchsanspruch verschwindet nicht dadurch, dass der Vertrag bereits gekündigt oder ausgezahlt wurde. Aber die Prüfung vorher zu machen ist einfacher, weil die Unterlagen noch vollständig vorliegen. Die kostenlose Erstprüfung klärt in wenigen Schritten, ob Ihr Vertrag überhaupt infrage kommt.
Häufige Fragen
Was bedeutet Rückkaufswert bei einer Lebensversicherung?
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den der Versicherer auszahlt, wenn Sie einen kapitalbildenden Vertrag vor dem vereinbarten Ablauf beenden. Er entspricht dem angesparten Deckungskapital zuzüglich bereits gutgeschriebener Überschüsse und abzüglich eines etwaigen Stornoabzugs - nicht der Summe Ihrer Beiträge.
Warum ist mein Rückkaufswert niedriger als die eingezahlten Beiträge?
Weil nur der Sparanteil Ihrer Beiträge Kapital bildet. Der Risikoanteil bezahlt den Todesfallschutz und ist verbraucht, der Kostenanteil deckt Abschluss, Vertrieb und Verwaltung. Bei Altverträgen kommt die Zillmerung hinzu: Die Abschlusskosten wurden vorab mit den ersten Beiträgen verrechnet, sodass in den frühen Jahren kaum etwas angespart wurde.
Wie kann ich meinen Rückkaufswert berechnen?
Zuverlässig gar nicht selbst - die maßgeblichen Kostensätze stehen in Ihren Vertragsunterlagen und unterscheiden sich je nach Gesellschaft und Tarif. Verlässlich sind drei Quellen: die jährliche Standmitteilung, die Garantiewerttabelle in den Vertragsunterlagen und eine schriftliche Anfrage beim Versicherer. Diese Auskunft ist kostenlos und unverbindlich.
Darf der Versicherer einen Stornoabzug vornehmen?
Nur unter Voraussetzungen: Der Stornoabzug muss im Vertrag vereinbart, beziffert und angemessen sein. Ob der bei Ihrem Vertrag vereinbarte Abzug diesen Anforderungen genügt, ist regelmäßig Streitpunkt und gehört zu den Punkten, die eine Prüfung klärt.
Ist der Rückkaufswert steuerpflichtig?
Das hängt vom Abschlussdatum ab. Bei Verträgen bis Ende 2004 ist die Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, etwa bei mindestens zwölf Jahren Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung kann diese Steuerfreiheit gefährden. Ab 2005 ist der Ertragsanteil grundsätzlich steuerpflichtig, unter bestimmten Voraussetzungen zur Hälfte. Das ersetzt keine steuerliche Beratung.
Kann ich mehr bekommen als den Rückkaufswert?
Möglicherweise. Bei Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2007 mit fehlerhafter Widerspruchsbelehrung kommt eine Rückabwicklung infrage. Dabei sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die vom Versicherer gezogenen Nutzungen herauszugeben, die bei einer Kündigung beim Versicherer bleiben. In den dokumentierten Vergleichsfällen lag die erzielte Zahlung zwischen 23 und 77 Prozent über dem ursprünglich abgerechneten Betrag. Das sind Einzelfallergebnisse, keine Garantie.
Lohnt sich eine Prüfung, wenn ich bereits gekündigt habe?
Möglicherweise ja. Die Rückabwicklung setzt nicht voraus, dass der Vertrag noch läuft. Ob im konkreten Fall noch Ansprüche bestehen, lässt sich erst nach einem Blick in die Unterlagen sagen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Grundlage der hier beschriebenen Ansprüche sind § 5a VVG a.F. (Policenmodell, Fassung bis 2007), die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - unter anderem Az. IV ZR 5/19 und Az. IV ZR 76/11 - sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.12.2013, Rechtssache C-209/12 („Endress“).
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, hängt vom einzelnen Vertrag ab.
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