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Fondsgebundene Lebensversicherung verkaufen: Warum es hier besonders schwer ist

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Redaktion MehranspruchStand: 8 Min. Lesezeit

Bei fondsgebundenen Verträgen gilt fast alles, was für klassische Lebensversicherungen gilt - mit einer Ausnahme, die in der Praxis den Unterschied macht: Aufkäufer lehnen sie besonders häufig ab.

Geschwärztes Abrechnungsschreiben zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung aus dem Beweisarchiv
Akte 09 des Beweisarchivs: eine fondsgebundene Lebensversicherung. Der Vergleich wurde von einem Abwicklungspartner erzielt, nicht von Mehranspruch. Einzelfall, keine Garantie.

Was eine fondsgebundene Lebensversicherung ausmacht

Bei einer klassischen Kapitallebensversicherung legt der Versicherer Ihre Sparanteile überwiegend sicherheitsorientiert an und sagt Ihnen eine garantierte Leistung zu. Bei einer fondsgebundenen Police fließen die Sparanteile stattdessen in Investmentfonds.

Die Folge: Es gibt in der Regel keine oder nur eine geringe Garantie. Der Wert Ihres Vertrags hängt davon ab, wie sich die Fonds entwickelt haben. Das kann mehr bringen als eine klassische Police - oder weniger.

Für die Frage des Verkaufs ist genau diese Schwankung das Problem.

Warum Aufkäufer hier besonders häufig ablehnen

Ein Aufkäufer rechnet damit, den übernommenen Vertrag bis zum Ablauf zu halten und die Ablaufleistung zu vereinnahmen. Dafür muss er abschätzen können, was am Ende herauskommt.

Bei einer klassischen Police mit garantierter Leistung ist diese Rechnung überschaubar. Bei einer fondsgebundenen Police ist sie es nicht: Der Wert kann bis zum Ablauf erheblich steigen oder fallen, und das Risiko trägt nach dem Kauf der Aufkäufer.

Dazu kommt die allgemeine Lage. Der Zweitmarkt ist ohnehin enger geworden, seit mehrere Anbieter den Ankauf wegen der gestiegenen Zinsen zurückgefahren oder eingestellt haben. Wer weniger Verträge kauft, kauft zuerst die einfach kalkulierbaren. Die Hintergründe stehen im Beitrag Lebensversicherung verkaufen.

Was bleibt, wenn der Verkauf ausscheidet?

Wenn kein Aufkäufer annimmt, bleiben vier Möglichkeiten - und die Reihenfolge, in der Sie sie prüfen, entscheidet über das Ergebnis:

  • Behalten. Bei fondsgebundenen Verträgen oft unterschätzt. Wenn die Fonds ordentlich laufen und die Kosten weitgehend abgetragen sind, kann Aussitzen die beste Entscheidung sein.
  • Beitragsfreistellung. Sie zahlen nicht weiter ein, das angesammelte Kapital bleibt investiert. Hält den Vertrag am Leben, ohne ihn zu belasten.
  • Kündigen. Sie erhalten den Rückkaufswert, bei fondsgebundenen Verträgen also den aktuellen Fondswert abzüglich noch nicht getilgter Kosten. In einer schwachen Börsenphase ist das der denkbar schlechteste Zeitpunkt.
  • Widerruf prüfen lassen. Nur bei Verträgen aus 1994 bis 2007, dafür mit einer völlig anderen Rechenlogik.

Der letzte Punkt verdient bei fondsgebundenen Verträgen besondere Aufmerksamkeit, und zwar aus einem Grund, der wenig bekannt ist.

Warum der Widerruf bei fondsgebundenen Verträgen besonders interessant ist

Bei einer Kündigung bekommen Sie, was die Fonds gerade wert sind. Fällt die Kündigung in eine schwache Börsenphase, tragen Sie diesen Verlust.

Eine Rückabwicklung nach fehlerhafter Widerspruchsbelehrung folgt einer anderen Logik. Sie stellt nicht auf den aktuellen Fondswert ab, sondern auf die von Ihnen eingezahlten Beiträge zuzüglich der Nutzungen, die der Versicherer daraus gezogen hat, abzüglich des verbrauchten Risikoanteils.

Das kann den Unterschied gerade dann ausmachen, wenn sich die Fonds schlecht entwickelt haben - also genau in der Lage, in der ein Verkauf ohnehin aussichtslos ist. Wie sich ein solcher Anspruch zusammensetzt, erklärt der Beitrag Wie viel bekommen Sie bei einer Rückabwicklung zurück?.

Ein Hinweis zur Einordnung: Auch fondsgebundene Verträge sind unter den dokumentierten Vergleichsfällen der Abwicklungspartner vertreten. Der Aufmacher dieses Beitrags zeigt einen davon. Das sind Einzelfälle und keine Zusage für andere Verträge.

Betrifft das Ihren Vertrag?

Entscheidend ist nicht, ob der Vertrag fondsgebunden ist, sondern wann und wie er zustande kam. Kreuzen Sie an, was auf Ihren Vertrag zutrifft:

Merkmale eines Vertrags aus dem Policenmodell

Kreuzen Sie an, was auf Ihren Vertrag zutrifft.

Diese Liste ist eine Gedächtnisstütze, keine Prüfung. Ob eine Belehrung tatsächlich fehlerhaft war, lässt sich nur anhand der Originalunterlagen beurteilen.

Welche Vertragsarten und Zeiträume genau infrage kommen, steht ausführlich unter Welche Verträge betroffen sind.

Was Sie tun können, wenn Sie den Vertrag loswerden wollen

Eine Reihenfolge, die in der Praxis Geld spart:

  • Den aktuellen Rückkaufswert beim Versicherer schriftlich erfragen. Kostenlos und unverbindlich.
  • Bei einem Vertrag aus 1994 bis 2007 die Widerspruchsbelehrung prüfen lassen, bevor Sie etwas unterschreiben.
  • Erst danach Angebote von Aufkäufern einholen, wenn der Vertrag die Ausschlusskriterien übersteht.
  • Die Kündigung zuletzt, weil sie als einzige nicht rückgängig zu machen ist.

Der Grund für diese Reihenfolge: Mit einem Verkauf gehen alle Rechte aus dem Vertrag auf den Käufer über, ein Widerspruchsanspruch eingeschlossen. Wer zuerst verkauft, kann den anderen Weg nicht mehr gehen. Die kostenlose Erstprüfung klärt in wenigen Schritten, ob Ihr Vertrag überhaupt infrage kommt.

Häufige Fragen

Kann man eine fondsgebundene Lebensversicherung verkaufen?

Grundsätzlich ja, denn sie baut Kapital auf und hat einen Rückkaufswert. In der Praxis lehnen Aufkäufer fondsgebundene Policen aber deutlich häufiger ab als klassische, weil ihr Wert mit den Kursen schwankt und sich schwerer kalkulieren lässt.

Warum lehnen Aufkäufer fondsgebundene Policen ab?

Weil sie den Wert zum Ablauf nicht verlässlich abschätzen können. Nach dem Kauf trägt der Aufkäufer das Kursrisiko. Da der Zweitmarkt ohnehin enger geworden ist, werden zuerst die einfach kalkulierbaren klassischen Verträge angenommen.

Was ist besser: fondsgebundene Lebensversicherung kündigen oder verkaufen?

Wenn ein Kaufangebot vorliegt, ist der Verkauf der Kündigung meist vorzuziehen, weil der Preis über dem Rückkaufswert liegt. Bei fondsgebundenen Verträgen kommt es aber häufig gar nicht erst zu einem Angebot. Dann sind Beitragsfreistellung oder Behalten oft besser als eine Kündigung in einer schwachen Börsenphase.

Was bekomme ich bei der Kündigung einer fondsgebundenen Lebensversicherung?

Den aktuellen Wert der Fondsanteile abzüglich noch nicht getilgter Abschluss- und Verwaltungskosten sowie eines etwaigen Stornoabzugs. Anders als bei klassischen Verträgen gibt es meist keine garantierte Untergrenze, der Betrag hängt also von der Kursentwicklung ab.

Gilt das Widerspruchsrecht auch für fondsgebundene Verträge?

Ja. Entscheidend ist nicht die Anlageform, sondern ob der Vertrag zwischen 1994 und 2007 im Policenmodell zustande kam und ob die Belehrung über das Widerspruchsrecht fehlerhaft war. Fondsgebundene Verträge sind auch unter den dokumentierten Vergleichsfällen vertreten.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Grundlage der hier beschriebenen Ansprüche sind § 5a VVG a.F. (Policenmodell, Fassung bis 2007), die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - unter anderem Az. IV ZR 5/19 und Az. IV ZR 76/11 - sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.12.2013, Rechtssache C-209/12 („Endress“).

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, hängt vom einzelnen Vertrag ab.

Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, bevor Sie ihn abschreiben.

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Quellen: Beweisarchiv, Akten 01–12 · Rechtsgrundlage § 5a VVG a.F., Bundesgerichtshof Az. IV ZR 5/19 · Fotos: Symbolbilder

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