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Rentenversicherung verkaufen: Welche Verträge infrage kommen

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Redaktion MehranspruchStand: 8 Min. Lesezeit

Bei Rentenversicherungen ist die erste Frage nicht, ob sich ein Verkauf lohnt, sondern ob er überhaupt zulässig ist. Denn ein großer Teil der Verträge, die im Alltag so heißen, lässt sich gar nicht übertragen.

Geschwärztes Abrechnungsschreiben eines Versicherers zu einer Rentenversicherung
Akte 06 des Beweisarchivs, eine Rentenversicherung. Der Vergleich wurde von einem Abwicklungspartner erzielt, nicht von Mehranspruch. Einzelfall, keine Garantie.

Welche Rentenversicherung haben Sie überhaupt?

Der Begriff wird für sehr unterschiedliche Dinge verwendet, und davon hängt alles Weitere ab:

Übertragbarkeit nach Vertragsart.
ArtVerkauf möglich?Grund
Gesetzliche RentenversicherungNeinKein privater Vertrag, sondern ein Sozialversicherungsverhältnis
Private RentenversicherungGrundsätzlich jaKapitalbildender Vertrag mit Rückkaufswert
Fondsgebundene RentenversicherungEingeschränktWertschwankung, wird häufig abgelehnt
Riester-RenteNeinGesetzlich geschützt, Übertragung ausgeschlossen
Rürup- oder BasisrenteNeinGesetzlich geschützt, nicht beleihbar und nicht veräußerbar
Betriebliche AltersvorsorgeIn der Regel neinBindung an das Arbeitsverhältnis

Wenn Sie hier bereits bei „Nein" gelandet sind, ist die Frage nach dem Verkauf beantwortet. Bei Riester und Rürup bleibt in aller Regel nur, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder ihn weiterlaufen zu lassen.

Was der Zweitmarkt für private Rentenversicherungen hergibt

Für private Rentenversicherungen gilt dasselbe wie für Lebensversicherungen: Ein Aufkäufer übernimmt den Vertrag, zahlt einen ausgehandelten Kaufpreis und führt ihn weiter. Der Preis liegt üblicherweise über dem Rückkaufswert.

Und es gilt dieselbe Einschränkung: Der Markt ist deutlich enger geworden, seit mehrere Aufkäufer das Geschäft wegen der gestiegenen Zinsen zurückgefahren oder eingestellt haben. Die Ausschlusskriterien - Mindestrückkaufswert, Restlaufzeit, Anlageform - stehen im Beitrag Lebensversicherung verkaufen.

Eine Besonderheit kommt bei Rentenversicherungen hinzu: Befindet sich der Vertrag bereits in der Auszahlungsphase, scheidet ein Verkauf praktisch aus. Interessant ist er nur in der Ansparphase.

Verkaufen, kündigen oder beitragsfrei stellen?

Die drei Wege unterscheiden sich weniger im Betrag als darin, was Sie aufgeben. Wählen Sie einen aus, um die Einzelheiten zu sehen.

Die vier Wege bei einem Altvertrag im Vergleich

Widerrufen

Was Sie erhalten
Bei einer wirksamen Rückabwicklung die Beiträge zuzüglich der vom Versicherer damit erwirtschafteten Nutzungen, abzüglich des verbrauchten Risikoanteils.
Dauer
In den dokumentierten Fällen zwischen vier Wochen und 41 Monaten.
Aufwand
Zunächst gering: Die Prüfung, ob der Vertrag überhaupt infrage kommt, ist kostenlos.
Was Sie aufgeben
Den Vertrag rückwirkend. Ob das im Einzelfall günstiger ist als Behalten, zeigt erst die Prüfung.
Wofür geeignet
Verträge aus dem Policenmodell der Jahre 1994 bis 2007 mit fehlerhafter Widerspruchsbelehrung.

Allgemeine Gegenüberstellung, keine Empfehlung für einen konkreten Vertrag. Manchmal ist auch Behalten die beste Entscheidung.

Bei Rentenversicherungen wiegt ein Punkt schwerer als bei Lebensversicherungen: Viele ältere Verträge enthalten einen garantierten Rentenfaktor, der nach heutigen Maßstäben ausgesprochen günstig ist. Wer kündigt oder verkauft, gibt diese Zusage auf - und bekommt sie in einem neuen Vertrag nicht wieder. Das kann ein Argument fürs Behalten sein, selbst wenn der Vertrag sich sonst nicht mehr lohnt.

Der Weg, der bei Altverträgen oft übersehen wird

Private Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, kamen überwiegend im sogenannten Policenmodell zustande: Der Vertrag galt erst als geschlossen, wenn der Kunde nach Erhalt der Unterlagen nicht innerhalb einer Frist widersprach. Die Belehrung über dieses Recht war vielfach fehlerhaft.

War sie es, läuft die Frist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht an, und der Vertrag kann auch heute noch rückabgewickelt werden. Der Versicherer muss dann Beiträge und die daraus gezogenen Nutzungen herausgeben - Posten, die bei Kündigung und Verkauf beim Versicherer bleiben.

Wie groß dieser Unterschied ausfallen kann, zeigen die dokumentierten Vergleichsfälle der Abwicklungspartner. Rentenversicherungen sind darunter mehrfach vertreten.

Mehrerlös in den dokumentierten Vergleichsfällen

Echte Kundenfälle, anonymisiert · Einzelfallergebnisse, keine Garantie. Dargestellt sind die neun Fälle der Kernbandbreite; drei weitere Fälle liegen deutlich höher und sind als Ausreißer ausgewiesen.

Alle Fälle liegen im Beweisarchiv mit dem geschwärzten Originalschreiben vor. Es handelt sich um Einzelfallergebnisse ohne Aussagekraft für andere Verträge. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber zum Widerruf.

Was gilt steuerlich?

Bei privaten Rentenversicherungen hängt die Besteuerung davon ab, ob Sie sich das Kapital auszahlen lassen oder eine Rente beziehen, und wann der Vertrag geschlossen wurde.

Bei Verträgen bis Ende 2004 ist die Kapitalauszahlung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, etwa bei mindestens zwölf Jahren Laufzeit. Ab 2005 ist der Ertragsanteil grundsätzlich steuerpflichtig, unter bestimmten Voraussetzungen zur Hälfte. Wer die Rente wählt, versteuert nur den Ertragsanteil, dessen Höhe sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet.

Das ist eine grobe Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Vor einer Kündigung oder einem Verkauf gehört diese Frage geklärt, weil sich Steuervorteile eines Altvertrags nicht zurückholen lassen.

Wie Sie vorgehen sollten

Eine Reihenfolge, die verhindert, dass Sie sich Wege verbauen:

  • Klären, welche Art von Rentenversicherung Sie haben. Riester, Rürup und die gesetzliche Rente scheiden für einen Verkauf aus.
  • Den Rückkaufswert und den garantierten Rentenfaktor beim Versicherer schriftlich erfragen. Beides ist kostenlos und unverbindlich.
  • Bei einem Vertrag aus 1994 bis 2007 die Widerspruchsbelehrung prüfen lassen, bevor Sie verkaufen oder kündigen.
  • Erst danach Angebote einholen und vergleichen.

Der Grund für diese Reihenfolge: Mit einem Verkauf gehen alle Rechte aus dem Vertrag auf den Käufer über. Wer zuerst verkauft, kann den Widerspruchsweg nicht mehr gehen. Die kostenlose Erstprüfung klärt in wenigen Schritten, ob Ihr Vertrag infrage kommt.

Häufige Fragen

Kann man eine private Rentenversicherung verkaufen?

Ja, sofern sie kapitalbildend ist und sich noch in der Ansparphase befindet. In der Auszahlungsphase scheidet ein Verkauf praktisch aus. Der Zweitmarkt ist allerdings deutlich enger geworden, seit mehrere Aufkäufer das Geschäft zurückgefahren haben.

Kann ich meine Riester- oder Rürup-Rente verkaufen?

Nein. Beide sind gesetzlich geschützt und dürfen weder übertragen noch beliehen werden. Möglich sind in der Regel nur eine Beitragsfreistellung oder, bei Riester, eine Kündigung mit Rückzahlung der Förderung.

Kann ich meine gesetzliche Rente verkaufen?

Nein. Die gesetzliche Rentenversicherung ist kein privater Vertrag, sondern ein Sozialversicherungsverhältnis. Es gibt nichts, was verkauft werden könnte.

Was ist der garantierte Rentenfaktor und warum ist er wichtig?

Er legt fest, wie viel monatliche Rente je 10.000 Euro Kapital gezahlt wird. Viele ältere Verträge enthalten Zusagen, die nach heutigen Maßstäben sehr günstig sind. Wer kündigt oder verkauft, gibt diese Zusage endgültig auf und erhält sie in einem neuen Vertrag nicht wieder.

Gilt das Widerspruchsrecht auch für Rentenversicherungen?

Ja, sofern der Vertrag zwischen 1994 und 2007 im Policenmodell zustande kam und die Belehrung über das Widerspruchsrecht fehlerhaft war. Private Rentenversicherungen sind unter den dokumentierten Vergleichsfällen der Abwicklungspartner mehrfach vertreten.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Grundlage der hier beschriebenen Ansprüche sind § 5a VVG a.F. (Policenmodell, Fassung bis 2007), die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - unter anderem Az. IV ZR 5/19 und Az. IV ZR 76/11 - sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.12.2013, Rechtssache C-209/12 („Endress“).

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, hängt vom einzelnen Vertrag ab.

Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, bevor Sie ihn abschreiben.

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Quellen: Beweisarchiv, Akten 01–12 · Rechtsgrundlage § 5a VVG a.F., Bundesgerichtshof Az. IV ZR 5/19 · Fotos: Symbolbilder

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