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Rückkaufswert-Rechner: Was von Ihren Beiträgen übrig ist

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Redaktion MehranspruchStand: 7 Min. Lesezeit

Wer im Netz nach einem Rückkaufswert-Rechner sucht, findet viele, die eine Zahl ausgeben, ohne Ihren Vertrag zu kennen. Dieser Rechner geht einen anderen Weg: Er rechnet nur mit dem, was Sie selbst wissen - und sagt Ihnen ehrlich, was sich daraus ablesen lässt und was nicht.

Geschwärztes Abrechnungsschreiben eines Versicherers mit aufgeschlüsselten Beträgen
Akte 08 des Beweisarchivs. Der Vergleich wurde von einem Abwicklungspartner erzielt, nicht von Mehranspruch. Einzelfall, keine Garantie.

Was dieser Rechner kann - und was nicht

Ein Rückkaufswert-Rechner, der Ihnen nach Eingabe von Beitrag und Laufzeit eine konkrete Summe nennt, schätzt. Er unterstellt Kostensätze, Verzinsung und Überschussbeteiligung, die bei Ihrem Vertrag ganz anders ausfallen können. Die Abweichung kann erheblich sein, vor allem bei Altverträgen mit gezillmerten Abschlusskosten.

Dieser Rechner unterstellt nichts. Er braucht drei Angaben, die Sie aus Ihren Unterlagen kennen, und rechnet daraus zwei Dinge aus:

  • Wie viel Sie ungefähr eingezahlt haben - aus Monatsbeitrag und Laufzeit.
  • Wie Ihr Rückkaufswert dazu steht - in Euro und im Verhältnis, sofern Sie ihn aus der Standmitteilung übernehmen.

Was er bewusst nicht tut: Ihnen einen möglichen Mehrerlös in Aussicht stellen. Eine solche Zahl lässt sich für einen einzelnen Vertrag ohne Prüfung der Unterlagen nicht seriös nennen.

Der Rechner

Die Rechnung läuft ausschließlich in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert und nichts übertragen.

Rechner: Was von Ihren Beiträgen übrig ist

Was Sie monatlich einzahlen, laut Police.

Das Jahr, in dem der Vertrag begann.

Steht in der letzten jährlichen Standmitteilung Ihres Versicherers.

Geben Sie Monatsbeitrag und Vertragsbeginn ein, um zu sehen, wie viel Sie ungefähr eingezahlt haben.

Überschlägige Rechnung aus Ihren eigenen Angaben. Beitragserhöhungen (Dynamik), Beitragspausen, jährliche Zahlweise und Einmalzahlungen sind nicht berücksichtigt. Der Rechner speichert nichts und überträgt nichts - die Rechnung läuft ausschließlich in Ihrem Browser.

So lesen Sie das Ergebnis

Das Verhältnis von Rückkaufswert zu Einzahlungen sagt viel darüber, wie weit Ihr Vertrag ist:

Grobe Einordnung. Die tatsächlichen Werte hängen vom Tarif ab.
VerhältnisWas es meist bedeutet
Deutlich unter 100 %Die Kosten sind noch nicht abgetragen. Typisch in den ersten Vertragsjahren und bei gezillmerten Altverträgen.
Um 100 %Kosten und bisherige Verzinsung halten sich ungefähr die Waage.
Über 100 %Die Kosten sind weitgehend abgetragen, Überschüsse wurden gutgeschrieben.

Ein niedriges Verhältnis ist für sich genommen kein Zeichen, dass etwas falsch abgerechnet wurde. Es zeigt nur, wie viel die Kostenstruktur des Vertrags bisher verbraucht hat. Welche Posten das im Einzelnen sind, erklärt der Beitrag Lebensversicherung Rückkaufswert.

Ein Rechenbeispiel

Damit Sie das Ergebnis einordnen können, bevor Sie Ihre eigenen Unterlagen heraussuchen, hier ein Beispiel mit angenommenen Zahlen. Sie beschreiben keinen echten Vertrag und keinen Durchschnitt.

Rechenbeispiel mit angenommenen Werten.
AngabeWert
Monatsbeitrag150 €
Vertragsbeginn2001
Laufzeit bis 202625 Jahre
Eingezahlt, ungefähr150 € × 12 × 25 = 45.000 €
Rückkaufswert laut Standmitteilung40.500 € (angenommen)
Rückkaufswert im Verhältnis90 %

In diesem Beispiel lägen rund 4.500 € zwischen Einzahlungen und Rückkaufswert. Das ist der Betrag, den Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten bis heute verbraucht haben, abzüglich der gutgeschriebenen Verzinsung. Er ist bei einer Kündigung verloren.

Zwei Dinge zeigt das Beispiel nicht. Erstens den Schlussüberschuss, der bei planmäßigem Ablauf noch hinzukäme und bei einer Kündigung meist entfällt. Zweitens die Nutzungen, die der Versicherer mit den 45.000 € über 25 Jahre erwirtschaftet hat - sie stecken in keiner der beiden Zahlen. Bei einem Vertrag mit Beginn 2001 fiele der Abschluss zudem in den Zeitraum des Policenmodells.

Wo Sie die Zahlen finden

Alle drei Angaben stehen in Unterlagen, die Sie normalerweise zu Hause haben:

  • Monatsbeitrag: auf der Police, im Versicherungsschein oder auf dem Kontoauszug. Bei jährlicher Zahlweise teilen Sie den Jahresbeitrag durch zwölf.
  • Vertragsbeginn: im Versicherungsschein, meist als „Versicherungsbeginn" bezeichnet.
  • Rückkaufswert: in der jährlichen Standmitteilung Ihres Versicherers. Fehlt sie, fragen Sie schriftlich nach - die Auskunft ist kostenlos.

Wurde Ihr Beitrag über die Jahre durch eine Dynamik erhöht, liegen Ihre tatsächlichen Einzahlungen über dem Ergebnis des Rechners. Rechnen Sie in diesem Fall mit einem mittleren Beitrag, oder addieren Sie die Jahresbeiträge aus den Standmitteilungen.

Und was ist mit einem Rechner für den Verkaufspreis?

Auch Rechner, die versprechen, den Kaufpreis beim Verkauf Ihrer Police zu ermitteln, schätzen. Den tatsächlichen Preis legt der Aufkäufer im Einzelfall fest, und der Markt dafür ist deutlich enger geworden, seit mehrere Anbieter den Ankauf zurückgefahren oder eingestellt haben.

Verlässlich ist nur ein schriftliches Angebot. Worauf Sie dabei achten sollten, steht im Beitrag Lebensversicherung verkaufen.

Wann sich ein zweiter Blick lohnt

Der Rechner zeigt Ihnen den Rückkaufswert - also das, was der Versicherer bei einer Kündigung nach seinen eigenen Rechenregeln auszahlen würde. Bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 im Policenmodell abgeschlossen wurden, ist das nicht zwingend der Maßstab.

War dort die Belehrung über das Widerspruchsrecht fehlerhaft, kann der Vertrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch heute noch rückabgewickelt werden. Dann muss der Versicherer neben den Beiträgen auch die daraus gezogenen Nutzungen herausgeben - ein Posten, der im Rückkaufswert nicht enthalten ist.

Wie das in abgeschlossenen Fällen ausgegangen ist, zeigt das Beweisarchiv mit den geschwärzten Originalschreiben der Versicherer. Diese Vergleiche wurden von Abwicklungspartnern erzielt; es sind Einzelfälle ohne Aussagekraft für Ihren Vertrag. Ob Ihr Vertrag überhaupt infrage kommt, klärt die kostenlose Erstprüfung.

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Rückkaufswert meiner Lebensversicherung?

Exakt lässt er sich nicht selbst berechnen, denn er hängt von Kostensätzen und Überschüssen ab, die nur in Ihren Vertragsunterlagen stehen. Verlässlich sind die jährliche Standmitteilung, die Garantiewerttabelle in der Police und eine schriftliche Anfrage beim Versicherer. Selbst rechnen können Sie den Abstand zwischen Einzahlungen und Rückkaufswert.

Gibt es einen genauen Rückkaufswert-Rechner?

Nein. Jeder Rechner, der ohne Ihre Vertragsdaten eine konkrete Summe nennt, arbeitet mit angenommenen Werten. Der genaue Rückkaufswert steht nur in den Unterlagen Ihres Versicherers.

Warum ist der Rückkaufswert niedriger als meine Einzahlungen?

Weil nur der Sparanteil Ihrer Beiträge angespart wird. Der Risikoanteil bezahlt den Todesfallschutz, der Kostenanteil Abschluss, Vertrieb und Verwaltung. Bei Altverträgen wurden die Abschlusskosten zudem oft vorab verrechnet, sodass in den ersten Jahren kaum etwas angespart wurde.

Gilt der Rechner auch für Rentenversicherungen?

Ja, für private kapitalbildende Rentenversicherungen in der Ansparphase funktioniert er genauso. Den Rückkaufswert finden Sie auch hier in der jährlichen Standmitteilung.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Rechnung läuft ausschließlich in Ihrem Browser. Es wird nichts gespeichert und nichts an uns oder Dritte übertragen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Grundlage der hier beschriebenen Ansprüche sind § 5a VVG a.F. (Policenmodell, Fassung bis 2007), die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - unter anderem Az. IV ZR 5/19 und Az. IV ZR 76/11 - sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.12.2013, Rechtssache C-209/12 („Endress“).

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, hängt vom einzelnen Vertrag ab.

Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen, bevor Sie ihn abschreiben.

Wenige Fragen online, dann prüfen Gutachter Ihre Police in einem kurzen Gespräch. Sie erfahren, ob Ihr Vertrag die Voraussetzungen für eine Rückabwicklung erfüllt - kostenlos und unverbindlich.

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Quellen: Beweisarchiv, Akten 01–12 · Rechtsgrundlage § 5a VVG a.F., Bundesgerichtshof Az. IV ZR 5/19 · Fotos: Symbolbilder

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