Eine Lebensversicherung ist auf einen bestimmten Ablauftermin ausgelegt. Das Leben hält sich nicht immer daran. Wer vorher Geld braucht, denkt meist sofort an die Kündigung - dabei gibt es Wege, die den Vertrag erhalten, und einen, der bei Altverträgen sogar mehr bringen kann.

Die fünf Wege im Vergleich
Die Wege unterscheiden sich vor allem darin, ob der Vertrag danach weiterläuft und was Sie dafür aufgeben:
| Weg | Vertrag danach | Was Sie aufgeben |
|---|---|---|
| Teilauszahlung | läuft mit geringerer Leistung weiter | einen Teil des angesparten Kapitals |
| Policendarlehen | läuft unverändert weiter | Zinsen; nicht getilgte Beträge werden bei Auszahlung verrechnet |
| Kündigung | endet | Versicherungsschutz, meist den Schlussüberschuss, bei Altverträgen ggf. Steuerfreiheit |
| Verkauf | läuft beim Käufer weiter | alle Rechte aus dem Vertrag |
| Rückabwicklung | wird rückwirkend aufgelöst | den Vertrag - nur bei Verträgen aus 1994 bis 2007 möglich |
Teilauszahlung: an einen Teil des Geldes kommen
Manche Tarife erlauben es, einen Teil des angesparten Kapitals zu entnehmen, ohne den ganzen Vertrag aufzulösen. Man spricht von Teilauszahlung, Teilentnahme oder Teilkündigung. Häufig ist das bei fondsgebundenen Verträgen und bei Verträgen mit flexibler Abrufphase gegen Ende der Laufzeit.
Der Vertrag läuft danach mit entsprechend geringerer Leistung weiter. In aller Regel verlangt der Versicherer, dass ein Mindestguthaben im Vertrag verbleibt. Ob und in welchem Umfang eine Teilauszahlung möglich ist, steht in Ihren Versicherungsbedingungen - ein Anruf beim Versicherer klärt es schneller.
Policendarlehen: Geld leihen, Vertrag behalten
Bei vielen Kapitallebensversicherungen können Sie beim eigenen Versicherer ein Darlehen aufnehmen, das durch den Rückkaufswert abgesichert ist. Man spricht auch von Policendarlehen, Vorauszahlung oder Beleihung.
Der Vorteil: Der Vertrag läuft unverändert weiter, Sie behalten den Versicherungsschutz und die Aussicht auf den Schlussüberschuss. Eine Bonitätsprüfung wie bei einem Bankkredit entfällt meist, weil das Darlehen durch Ihren eigenen Vertrag gedeckt ist.
Der Preis: Sie zahlen Zinsen. Zahlen Sie das Darlehen bis zum Ablauf nicht zurück, verrechnet der Versicherer den offenen Betrag samt Zinsen mit der Auszahlung. Fragen Sie nach den Konditionen, bevor Sie sich entscheiden - sie unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer erheblich. Geförderte Verträge wie Riester und Rürup lassen sich nicht beleihen.
Kündigung: schnell, aber endgültig
Die Kündigung ist der naheliegendste Weg und der einzige, der sich nicht zurücknehmen lässt. Sie erhalten den Rückkaufswert, der Vertrag endet. In der Regel geht dabei der Schlussüberschuss verloren, und bei Verträgen bis Ende 2004 kann die Steuerfreiheit entfallen.
Wie die Kündigung abläuft, welche Frist gilt und was in das Schreiben gehört, steht im Beitrag Lebensversicherung kündigen. Wie viel von Ihren Einzahlungen im Rückkaufswert übrig ist, können Sie mit dem Rückkaufswert-Rechner selbst überschlagen.
Verkauf: mehr als der Rückkaufswert, wenn sich ein Käufer findet
Ein spezialisierter Aufkäufer übernimmt Ihren Vertrag und zahlt einen Kaufpreis, der üblicherweise über dem Rückkaufswert liegt. Der Markt dafür ist allerdings deutlich enger geworden, seit mehrere Anbieter den Ankauf wegen der gestiegenen Zinsen zurückgefahren oder eingestellt haben. Fondsgebundene Verträge werden besonders häufig abgelehnt.
Einzelheiten stehen in den Beiträgen Lebensversicherung verkaufen und Rentenversicherung verkaufen.
Rückabwicklung: der Weg mit eigener Rechenlogik
Verträge, die zwischen 1994 und 2007 im sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden, haben eine Besonderheit. War die Belehrung über das Widerspruchsrecht fehlerhaft, läuft die Widerspruchsfrist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht an. Der Vertrag kann dann auch heute noch rückabgewickelt werden.
Dabei muss der Versicherer neben den eingezahlten Beiträgen auch die Nutzungen herausgeben, die er daraus gezogen hat, abzüglich des verbrauchten Risikoanteils. Diese Nutzungen sind im Rückkaufswert nicht enthalten. Deshalb kann eine Rückabwicklung zu einem anderen Ergebnis führen als eine Kündigung - in welche Richtung und in welcher Höhe, lässt sich nur am einzelnen Vertrag beurteilen.
Ob Ihr Vertrag die Merkmale eines Policenmodell-Vertrags trägt, können Sie hier grob einordnen:
Kreuzen Sie an, was auf Ihren Vertrag zutrifft.
Diese Liste ist eine Gedächtnisstütze, keine Prüfung. Ob eine Belehrung tatsächlich fehlerhaft war, lässt sich nur anhand der Originalunterlagen beurteilen.
Die Grundlagen erklärt der Ratgeber zum Widerruf der Lebensversicherung, wie sich ein Anspruch zusammensetzt, der Beitrag Wie viel bekommen Sie bei einer Rückabwicklung zurück?.
Und wenn der Vertrag regulär ausläuft?
Auch „auszahlen lassen" zum vereinbarten Ablauf erfordert ein paar Schritte. Der Versicherer meldet sich in der Regel einige Wochen vorher und fordert die Unterlagen an, die er für die Auszahlung braucht: meist die Police, eine Bankverbindung und Angaben zur Steuer.
Bei privaten Rentenversicherungen haben Sie oft ein Kapitalwahlrecht: Sie können statt einer lebenslangen Rente eine einmalige Kapitalauszahlung wählen. Diese Entscheidung muss meist vor Rentenbeginn fallen, die Frist steht in Ihren Bedingungen. Wählen Sie bewusst - ein älterer Vertrag enthält oft einen garantierten Rentenfaktor, der nach heutigen Maßstäben günstig ist.
In welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten
Eine Reihenfolge, die verhindert, dass Sie sich einen Weg verbauen:
- Rückkaufswert und Bedingungen erfragen: Rückkaufswert, Möglichkeit einer Teilauszahlung, Konditionen für ein Policendarlehen. Alles kostenlos und unverbindlich.
- Bei Verträgen aus 1994 bis 2007 zuerst prüfen lassen, ob die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft war. Ein Verkauf überträgt diesen Anspruch auf den Käufer.
- Vertragserhaltende Wege vor den endgültigen: Teilauszahlung und Policendarlehen vor Verkauf und Kündigung.
- Die Kündigung zuletzt, weil sie als einzige nicht rückgängig zu machen ist.
Die kostenlose Erstprüfung klärt in wenigen Schritten, ob Ihr Vertrag für eine Rückabwicklung infrage kommt. Fällt das Ergebnis negativ aus, stehen Ihnen alle anderen Wege weiterhin offen.
Häufige Fragen
Kann ich meine Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen?
Nicht im Sinne einer vorgezogenen Ablaufleistung. An Geld kommen Sie vor dem Ablauf durch eine Teilauszahlung, sofern der Tarif das vorsieht, durch ein Policendarlehen, durch Kündigung, durch Verkauf oder bei Verträgen aus 1994 bis 2007 durch eine Rückabwicklung.
Was ist ein Policendarlehen?
Ein Darlehen Ihres Versicherers, das durch den Rückkaufswert Ihres Vertrags abgesichert ist. Der Vertrag läuft unverändert weiter. Sie zahlen Zinsen; offene Beträge werden bei der Auszahlung verrechnet. Riester- und Rürup-Verträge lassen sich nicht beleihen.
Kann ich nur einen Teil meiner Lebensversicherung auszahlen lassen?
Wenn Ihr Tarif eine Teilauszahlung vorsieht, ja. Das ist häufiger bei fondsgebundenen Verträgen und bei Verträgen mit flexibler Abrufphase. Meist muss ein Mindestguthaben im Vertrag bleiben. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen.
Was ist besser: kündigen oder beleihen?
Wenn Sie das Geld nur vorübergehend brauchen und den Vertrag behalten wollen, ist ein Policendarlehen meist schonender: Versicherungsschutz und Schlussüberschuss bleiben erhalten. Die Kosten sind die Zinsen. Die Kündigung beendet den Vertrag endgültig und bringt nur den Rückkaufswert.
Wie lange dauert die Auszahlung zum regulären Ablauf?
Der Versicherer meldet sich meist einige Wochen vor dem Ablauf und fordert die nötigen Unterlagen an. Liegen sie vollständig vor, wird in der Regel zeitnah zum Ablauftermin ausgezahlt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Grundlage der hier beschriebenen Ansprüche sind § 5a VVG a.F. (Policenmodell, Fassung bis 2007), die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - unter anderem Az. IV ZR 5/19 und Az. IV ZR 76/11 - sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.12.2013, Rechtssache C-209/12 („Endress“).
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall ein Anspruch besteht, hängt vom einzelnen Vertrag ab.
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